Ökopunkte und Ausgleichsflächen?
Wir verbinden Bauwirtschaft, Landwirtschaft und die Natur auf ausgeglichene Art und Weise.
Wer baut,
benötigt Ausgleichsflächen!
Findet außerhalb von Bebauungsplänen oder geschlossener Siedlungen ein Eingriff in die Natur statt, dann ist zwingend ein Ausgleich zu schaffen.
Hierbei gibt es drei Optionen:
1. Auf eigener Fläche einen selbstständig zu pflegenden Ausgleich schaffen.
2. Hohe Ersatzgeldzahlungen an den zuständigen Kreis leisten.
3. Auf bereits umgesetzte, funktionierende Naturschutzmaßnahmen zurückgreifen. Diese erfüllen bereits ihren Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz und stellen in der Regel die kostengünstigste Variante dar.
Sie verfügen
über eine Fläche?
Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, wenn auch Sie Ihren ökologischen Beitrag leisten wollen. Egal ob Verpachtung oder Verkauf, wir sind Ihr Partner für die ökologische Aufwertung.
In Form einer Nutzungsentschädigung können Sie einfach mit Ihrem Grundstück Geld verdienen. Die Fläche verbleibt in Ihrem Eigentum, auch für nachfolgende Generationen.
Die Flächen können ggf., unter Einhaltung von naturschutzfachlichen Bedingungen, extensiv weiter bewirtschaftet und verpachtet werden und bleiben prämienrelevant.
Wir schaffen
den Ausgleich!
Durch von uns generierte und ökologisch sinnvoll aufgewertete Flächen, erhalten Sie jederzeit ein passendes Angebot für Ihren Ausgleich.
Unsere Kompensationsmaßnahmen sind genauso individuell wie die Natur. Wir orientieren uns immer an der Umgebung der Ausgleichsfläche, um einen möglichst hohen naturschutzfachlichen Nutzen zu erzielen. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung und profitieren:
1. Als Flächeneigentümer von attraktiven Nutzungsentschädigungen.
2. Als Ausgleichspflichtiger von perfekt zugeschnittenen Angeboten, für den, von Ihnen geforderten, naturnahen Ausgleich.
Jeder kann zum Naturschutz beitragen!
Kontaktieren Sie uns gerne unter der folgenden Nummer 0151/22416217 oder per Mail naturprodukte@osterbygruppe.de.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Ihre häufigsten Fragen - FAQ
Gibt es eine Mindestflächengröße?
- Ja. Die Mindestflächengröße für ein Ökokonto bemisst 10.000 m² = 1 ha.
Warum kann ich ein Ökokonto nicht selbst anlegen?
- Antrag kompliziert
- Fachwissen und Erfahrung notwendig
- Behördenkommunikation
- Verkauf für Privatpersonen schwierig
- theoretisch möglich, aber nicht ratsam
Kann ich meine Fläche noch bewirtschaften?
- In der Regel ist eine extensive Bewirtschaftung möglich.
Wer ist für die Pflege der Ökokonto-Flächen verantwortlich?
- Wenn eine Pflege, z.B. durch Mahd, vorgesehen ist der Flächeneigentümer.
Kann ich eine Ökokontofläche verpachten?
- Ja, der Pächter ist aber an die gleichen Auflagen wie der Besitzer gebunden, wie eine extensive Bewirtschaftung.